Notare
In unserer Kanzlei sind Rechtsanwältin Petra Pillich als Notarin sowie Rechtsanwalt Peter Rademacher als Notar tätig.
Als Notare sind diese als Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege zuständig und in dieser Eigenschaft der Neutralität verpflichtet.
Im Rahmen ihrer Tätigkeit wirken sie beratend und gestaltend unter anderem z.B. in folgenden Bereichen mit:
Bei Kauf oder Übertragung einer Immobilie, der Bestellung eines Nießbrauchs oder eines Wohnrechtes oder der Bestellung von Hypotheken und Grundschulden.
Bei der Errichtung einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung.
Bei notarieller Begleitung zur Errichtung von Testament und Erbvertrag, ferner bei vorweggenommener Erbfolge sowie Erbscheinsantrag und Nachlassverteilung.
Bei der Gestaltung eines Ehevertrages, Scheidungs- und Partnervertrages, Adoption.
Bei der Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft sowie Handels-/ Vereinsregisteranmeldungen, Anteilsübertragungen.