Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
Vosgröne, Starting, Stammeijer, Rademacher und Pillich
Rechtsanwälte und Notare
Raesfelder Straße 12
46325 Borken
Bundesrepublik Deutschland
Telefon: 02861 89100-0
Fax: 02861 1646
E-Mail: info [at] vssrs-kanzlei [dot] de
Internet: vssrs-kanzlei.de, stammeijer.de, starting.de
Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 124228270
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Rechtsanwalt und Notar Hermann Starting
Raesfelder Straße 12
46325 Borken
Quellenangaben für die verwendeten Bilder und Grafiken
RAe Vosgröne, Starting, Stammeijer, Rademacher und Pillich
Kanzlei (Galeriebilder)
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Arbeitsrecht
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Bau- und Architektenrecht
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Ehe- und Familienrecht
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Erbrecht
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Gesellschaftsrecht
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Grundstücksrecht
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Landwirtschafts- / Höferecht
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Miet- und Wohneigentumsrecht
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Opferschutz
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Straf- / Strafverfahrensrecht
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Internet- und Medienrecht
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Verkehrsrecht
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Versicherungsrecht
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Rechtsanwälte
Alle in der Rechtsanwaltskanzlei Vosgröne, Starting, Stammeijer, Rademacher und Pillich als „Rechtsanwalt“ oder „Rechtsanwältin“ bezeichneten Personen sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und Mitglieder der folgenden Rechtsanwaltskammer, die auch als Aufsichtsbehörde zuständig ist:
Rechtsanwaltskammer Hamm (Körperschaft des öffentlichen Rechts)
Ostenallee 18
59063 Hamm
Telefon: 02381 985000
Fax: 02381 985050
E-Mail: info@rak-hamm.de
Internet: rechtsanwaltskammer-hamm.de
Für Rechtsanwälte gelten folgende berufsrechtliche Regelungen
Berufsordnung (BORA), Fachanwaltsordnung (FAO), Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG), Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft, Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG).
Die berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte sind in der jeweils geltenden Fassung abrufbar unter der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter brak.de (Unterseite Berufsrecht).
Notare
Frau Rechtsanwältin Monika Stammeijer und Frau Rechtswältin Petra Pillich sind gleichzeitig Notarin, Herr Rechtsanwalt Hermann Starting und Herr Rechtsanwalt Peter Rademacher sind gleichzeitig Notar. Die vorgenannten Berufsbezeichnungen wurden nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zuerkannt.
Die in der Kanzlei tätigen Notarin / Notare unterliegen der Aufsicht durch den Präsidenten des Landgerichts Münster und der Aufsicht durch die westfälische Notarkammer:
Präsident des Landgerichts Münster
Am Stadtgraben 10
48143 Münster
Telefon: 0251 4941
Fax: 0251 494499
Westfälische Notarkammer (Körperschaft des öffentlichen Rechts)
Ostenallee 18
59063 Hamm
Telefon: 02381 985001
Fax: 02381 985051
Internet: westfaelische-notarkammer.de
Für Notare gelten folgende berufsrechtliche Regelungen
Bundesnotarordnung (BNotO), Beurkundungsgesetz (BeurkG), Richtlinien der Notarkammer (Dienstordnung für Notarinnen und Notare), Kostenordnung (KostO), Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), Europäische Standesrichtlinien.
Die berufsrechtlichen Regelungen für Notare sind in der jeweils geltenden Fassung abrufbar unter der Homepage der Bundesnotarkammer unter www.notar.de/der-notar/berufsrecht.
Berufshaftpflichtversicherung
Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung bei der:
Ergo Versicherung AG
Viktoriaplatz 1
40198 Düsseldorf
Räumlicher Geltungsbereich: gesamtes EU-Gebiet und die Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.
Außergerichtliche Streitschlichtung
Bei Streitigkeiten zwischen den Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern, besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der Rechtsanwaltskammer Hamm (§ 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191 f.BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, die im Internet wie folgt zu finden ist: s-d-r.org
Die EU stellt zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung eine Plattform unter folgendem Link zur Verfügung: ec.europa.eu/consumers/odr/
Wir sind bereit, bei etwaigen Streitigkeiten an einer außergerichtlichen Streitschlichtung teilzunehmen.
Verbot der Wahrnehmung widerstreitender Interessen
Gemäß den einschlägigen berufsrechtlichen Regelungen (§43a Abs.4 BRAO) ist dem Rechtsanwalt eine Wahrnehmung widerstreitender Interessen verboten. Nach § 45 Abs.1 Nr.1, 2 BRAO ist es dem Anwaltsnotar und der Berufsausübungsgemeinschaft, der er angehört untersagt, anwaltliche Mandate in Rechtssachen zu übernehmen, die zuvor Gegenstand notarieller Befassung gewesen sind. Deshalb wird vor Annahme eines Mandats etwa durch Überprüfung des Namensverzeichnisses des Notars oder mithilfe der verwendeten Rechtsanwaltssoftware immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.
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